Verpflichtung zur Energieeffizienz ab dem 01.10.22

Aug 22, 2022 | News

Zum 1. Oktober soll eine Verordnung Inkrafttreten, die eine deutliche Verstärkung der Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz mit sich bringt.

Demnach sollen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergiebedarf von mehr als 10 GWh verpflichtet werden, alle wirtschaftlich durchführbaren Energieeffizienzmaßnahmen unverzüglich – spätestens innerhalb eines Jahres – umzusetzen, die im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen und Energieaudits nach Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) identifiziert wurden. Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich durchführbar, wenn sich nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, bei einer Begrenzung auf einen Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren.

Die Betrachtung soll auf Basis der DIN EN 17463 (Methodik zur Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI)) erfolgen. Dabei steht nicht die Amortisation, sondern der Kapitalwert der Investition im Vordergrund!

Für die meisten unserer DHKW Projekte würde dies die Verpflichtung zur Umsetzung bedeuten. Leider ist die Technologie noch immer zu unbekannt.

 

Verordnungsentwurf zum Download